Richtigstellung zum Anmeldeverfahren Klasse 5
Der Lokalpresse war am 1. November 2024 zu entnehmen, dass Anmeldungen für Klasse 5 des Steinhagener Gymnasiums aus Nachbarkommunen, an denen es ein Gymnasium gibt, gegebenenfalls die Aufnahme verweigert werden soll, wenn die Anzahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden 120 Schulplätze übersteigt. Diese Darstellung ist in Teilen falsch.
Richtig ist, dass sich diese Regelung nur auf Kommunen außerhalb der Stadt Bielefeld bezieht. Da es eine Beschulungsvereinbarung zwischen der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Steinhagen gibt, werden Anmeldungen für das Steinhagener Gymnasium aus Bielefeld denen aus Steinhagen gleichgestellt und gleichrangig berücksichtigt. Sollte es also wider Erwarten zu viele Anmeldungen geben, würden als Einzelfallentscheidung zunächst Härtefälle berücksichtigt, dann alle Anmeldungen aus Bielefeld und Steinhagen und nachrangig Anmeldungen aus anderen Kommunen, unter denen gegebenenfalls das Los entscheiden müsste. Wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch und Ihre Fragen zu unserer Schule bei unseren nun folgenden Informationsveranstaltungen und vor allem: auf die Anmeldung Ihres Kindes!